Rechtliche Auseinandersetzung: Bet3000 wehrt sich gegen Lizenzverlust

Der Sportwettenanbieter Bet3000, betrieben von der maltesischen IBA Entertainment Ltd., ist seit Kurzem nicht mehr auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gelistet. Dies bedeutet, dass Bet3000 derzeit keine Genehmigung für Sportwetten in Deutschland besitzt. Das Unternehmen hat nun rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der GGL angekündigt und wirft der Behörde unrechtmäßiges Vorgehen vor.

Bet3000 äußert Unverständnis über Lizenzentzug

Lange wurde spekuliert, warum Bet3000 von der Whitelist entfernt wurde und die Website in den Wartungsmodus ging. Jetzt hat IBA Entertainment offiziell Stellung bezogen. Demnach wird dem Anbieter vorgeworfen, bestimmte technische Regelungen im Online-Vertrieb nicht eingehalten zu haben. Simon Springer, Direktor von IBA Entertainment, äußerte Unverständnis darüber, dass die GGL nicht nur das Online-Geschäft, sondern auch die Schließung der stationären Wettshops angeordnet habe.

Springer betonte, dass keine ausreichende Grundlage für eine solch drastische Maßnahme gegeben sei und mehrere Anwaltskanzleien eingeschaltet wurden, um den Fall zu klären.

Zweifel an der Vorgehensweise der GGL

Der Wettanbieter Bet3000 kritisiert, dass die GGL möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen sei. Der Anbieter erklärte gegenüber dem Fachmagazin games & business, dass die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Frist zur Behebung von Pflichtversäumnissen nicht gewährt wurde, bevor die Lizenz entzogen wurde. Zudem wurde die Schließung von über 200 stationären Wettbüros angeordnet, obwohl keine Verstöße in diesem Bereich vorlagen. Bet3000 stellt infrage, ob diese Maßnahmen der GGL angemessen waren.

Ungewisse Zukunft für Kunden und Mitarbeiter

Auf der temporären Website von Bet3000 wird inzwischen darauf hingewiesen, dass Sportwetten Auszahlungen für Kunden weiterhin möglich sind, was auf eine stabile finanzielle Situation des Unternehmens hinweist. Dennoch stehen rund 1.500 Mitarbeiter des Unternehmens vor einer ungewissen Zukunft. Um den Betrieb der stationären Geschäfte fortzuführen, hat IBA Entertainment eine Klage per Eilantrag und eine Zwischenverfügung eingereicht. Mit einer Entscheidung wird in den kommenden Tagen bis Wochen gerechnet.

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Leon Bürger Verfasst von Leon Bürger
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