Sieht man auf die vergangenen Jahre zurück, so hatten es insbesondere Spielhallen nicht immer sehr leicht. Es gab unter anderem neue Gesetze, welche es manchen Spielhallen unmöglich machten, den Betrieb aufrecht zu halten. Dann kam auch noch die Corona-Pandemie dazwischen, welche eine zeitweise Schließung zur Folge hatte.
Bremen hat deutschlandweit die schärften Vorschriften und diese werden nun noch schärfer. Beispielsweise möchte Bremen die Anzahl der Spielhallen noch weiter sinken lassen. Die neuen Gesetzte für Bremen sollen im Übrigen bereits seit dem 01. Juli 2022 gelten, aber wohl kaum jemand dürfte dies bemerkt haben.
Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Änderungen.
Vorweg kann schon einmal gesagt werden, dass Bremen wohl mit einer Art Doppelmoral vorgeht. Denn die vom Land betriebenen Spielcasinos haben teilweise aufgeweichte Regeln zu befolgen als die privaten Spielhallen. Man kann generell sagen, dass die Gesetze in Bremen nicht mehr zeitgemäß sind und es aktuell den Anschein macht, dass Bremen die privaten Spielhallen aus dem Stadtbild verbannen möchte.
Gesetzesänderungen im Überblick
Aktuell gilt ein Mindestabstand von Spielhalle zu Spielhalle von 250 Meter. Diese soll nun bald schon auf 500 Meter angehoben werden. Hier muss gesagt werden, dass dieser Mindestabstand auch zu Wettannahmestellen sowie auch zu Bildungseinrichtungen gilt.
Laut einer Analyse des Nordwestdeutschen Automatenverbandes bedeutet dies einen Rückgang der Spielhallen von 20 Prozent.
Weitere Verschärfung soll das Zutrittsalter in den Spielhallen betreffen. Dieses soll von aktuell 18 Jahre auf 21 Jahre angehoben werden.
Damit ist aber nicht genug, denn jeder Beschäftigte einer Spielhalle muss darüber hinaus eine Sachkundeprüfung durchlaufen. Diese Zertifizierung ist nicht nur ein zeitlicher Aufwand, sondern auch ein finanzieller Aufwand, denn die Kosten hierfür müssen von den Spielhallenbetreiber selbst getragen werden.
Eine weitere Regel, welche allerdings nicht mehr ganz so neu ist, ist das Alkoholverbot in Spielhallen. Bald schon ist es aber Besuchern von Spielhallen unmöglich überhaupt etwas zu trinken und auch zu essen.
Spielbank an der Schlachte
Wie bereits erwähnt, müssen die vom Land betriebenen Spielcasinos nur aufgeweichte Regeln befolgen. Dies betrifft natürlich auch die bekannte Spielbank an der Schlachte, welche zu 66,7 Prozent dem Land Bremen gehört.
Demnach soll dieses Etablissement über eine sehr gute sowie eine jahrelange Erfahrung im Bereich Glücksspiel verfügen, was eine Spielsuchtprophylaxe gewährleistet. Aber was ist mit einer Sachkundeprüfung der Mitarbeiter und natürlich einer Zertifizierung?
Darüber hinaus ist es der Spielbank an der Schlachte erlaubt, sowohl Automatenspiele anzubieten, wie auch Karten- und Tischspiele.
Auf der Website gilt zudem auch noch ein Mindestalter für den Eintritt von 18 Jahren, anstatt von 21 Jahren, wie es die neuen Gesetze eigentlich verlangen.
Aber auch das gastronomische Angebot findet auf der Website besondere Erwähnung, was ab sofort in den Spielhallen vollkommen verboten ist.
Das Land Bremen misst hier eindeutig mit zweierlei Maß und über die Gründe kann leider nur spekuliert werden.