In der Schweiz sorgt das Zentrum für Cybersicherheit, kurz NCSC) unter anderem dafür, dass illegale Online-Casinos nicht beworben werden. Nun haben einige Betreiber eine neue Methode gefunden, wie Sie mit sogenannten „Zombie“ Webseiten Ihre Casinos werbend unterstützen.
Das NCSC erklärte jüngst in einer Pressemitteilung, was diese „Zombie“ Seiten sind und welchen Sinn Sie verfolgen: Im Web werden viele Projekte respektive Webseiten im Laufe der Zeit nicht mehr betreut. Betreiber lassen diese Domains dann einfach auslaufen, sodass diese Domain-Namen nach Ablauf der Registration wieder zu erwerben sind. Und genau auf diese ausgelaufenen Domains haben es die Betrüger abgesehen, denn zumeist verfügen diese über wertvolle Google-Rankings.
Wie werden „expired“ Domains werblich genutzt und nachgebaut?
Finden die Betrüger eine auslaufende Domain mit passablen Rankings, wird diese schlichtweg neu registriert. Anschließend werden Archivportale, die es im Internet zuhauf gibt, genutzt, um alte Inhalte der Webseite aufzuspüren. Diese Inhalte werden dann 1 zu 1 nachgebaut, sodass alles nach einem reaktivierten Webprojekt aussieht.
Der springende Punkt, der diese Vorgehensweise höchst illegal werden lässt, ist die anschließende Integration von Werbung für Online-Casinos in der Schweiz. Diese Werbung wird dann beispielsweise als Banner oder Verlinkung integriert. Geschieht dies dezent oder gut verbaut in Fließtexten, ist dies für das NCSC schwierig auffindbar. Die „neu“ aufgebauten Webseiten unterscheiden sich bis auf die Werbung für Casinos nicht von herkömmlichen Webprojekten.
Aufgegebene Domains auch für verbotene Webshops
Eine weitere Methode, , ist das Einrichten neuer Webshops. Auch hier gibt es die letzte Zeit vermehrt Fälle, bei denen rankingstarke Projekte wiederbelebt werden, um betrügerische Shops darauf aufzubauen. Empfehlung des Zentrums für Cybersicherheit
Auf Anraten des NCSC sollten Betreiber, die eine Domain aufgeben möchten, nachsehen welche Rankings diese bei Google etc. aufzuweisen hat. Sollten hier für Betrüger anschauliche Rankings vorliegen, solle gewartet werden, bis diese Rankings erloschen sind.
Auch das Thema Erpressung spielt seit kurzem wieder eine größere Rolle als gewünscht. Denn das NCSC gibt an, dass gezielt Datenbanken angegriffen und gelöscht werden. Anschließend erhalten die Betreiber ein Erpresserschreiben, welches zur Zahlung auffordert. Sollte dies nicht geschehen, würden angeblich widerrechtliche Daten an die Behörden gemeldet. Ein zuletzt bekannter Fall entpuppte sich aber lediglich als leere Drohung. Daher sollten Webmaster bei solchen Angriffen nicht in Panik verfallen und auf keinen Fall eine Zahlung tätigen. Hier ist es ratsam das Nationale Zentrum für Cybersicherheit zu kontaktieren und um Rat zu bitten.