Der Landtag Hannover hat in seiner gestrigen Plenarsitzung mit Mehrheit einen Gesetzentwurf zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen für Spielhallen beschlossen. Das von der schwarz-roten Landesregierung eingeführte Spielbankengesetz tritt am 1. Februar in Kraft. Es sieht unter anderem vor, dass in Niedersachsen künftig nur noch Personen ab 21 Jahren Spielautomaten nutzen können, statt wie bisher ab 18 Jahren Spielautomaten zu nutzen.
Spielhallengesetze in Niedersachsen: ein emotionales Thema
Am 14. Dezember 2020 haben die Fraktionen von SPD und CDU dem Landtag einen Entwurf für ein neues Spielhallengesetz in Niedersachsen vorgelegt. Nun sind Neuregelungen, die rund 1.800 Spielstätten in den Bundesländern betreffen werden, ausgemachte Sache.
Durch den Erlass wurden die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Spielautomaten aus dem Durchführungsgesetz zum Niedersächsischen Glücksspielstaatsvertrag in ein eigenes Spielstättengesetz überführt. Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Bernd Althusmann, erklärte in seinem Schlusswort, dass der Einigung über den Gesetzentwurf ein „schwieriger, intensiver und anspruchsvoller“ Prozess vorausgegangen sei.
Künftig dürfen nur noch Personen über 21 Jahren die niedersächsischen Vergnügungshallen betreten. Darüber hinaus ist der Betreiber verpflichtet, den Spielern die Möglichkeit des Selbstausschlusses leicht verständlich zu machen. Das Rauchen ist innerhalb des Veranstaltungsortes nicht mehr gestattet. Es gibt auch eine obligatorische Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens. Kostenlose Unterhaltung für Spielhallengäste ist künftig untersagt. Dies gilt auch für Spielbetriebsanzeigen in der Außengestaltung von Spielstätten. Im Übrigen sind nach dem Gesetzeswortlaut „öffentliche Auftritte (…) auf die Art und Weise von Branchenverzeichniseinträgen zu beschränken“. Außerdem dürfen Einkaufszentren keine Namen mehr verwenden, die Namen wie „Casino“ oder „Spielbank“ enthalten.
Änderungen im Genehmigungsverfahren
Weitere Änderungen betreffen die Konzessionierung von Spielhallen. So benötigen die Betreiber in Zukunft nur noch eine Betriebserlaubnis für jede ihrer Spielhallen. Bisher mussten sie sowohl eine Spielhallenerlaubnis als auch eine separate glücksspielrechtliche Erlaubnis einreichen.
Die entsprechende Erlaubnis wird bei Erfüllung mehrerer Voraussetzungen erteilt. Künftig ist zum Beispiel ein Zertifikat einer Prüforganisation zwingend erforderlich.
Außerdem muss der Antragsteller eine Spielhallenprüfung bestanden haben. Die Inhalte sind rechtlicher und technischer Natur. Auch das Personal, das mit den Kunden in Kontakt kommt, muss eine umfangreiche Schulung absolvieren.
Die obligatorische Schulung des Spielhallenpersonals umfasst auch eine „Unterweisung in den Fähigkeiten zum Umgang mit spielsuchtgefährdeten Personen“. Diese muss mindestens alle zweieinhalb Jahre aufgefrischt werden. Spätestens nach fünf Jahren werden die Weiterbildungsinhalte wiederholt.
Darüber hinaus erlaubt das neue Spielhallengesetz den Betreibern, weiterhin zwei Spielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex zu unterhalten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern verzichtet Niedersachsen damit auf das Verbot so genannter Verbundspielhallen, die laut Glücksspielstaatsvertrag in die Zuständigkeit der Länder fallen.
Von der Regelung, die bis Ende 2025 gelten soll, sind derzeit rund 270 Spielhallen und damit rund 800 Arbeitsplätze betroffen. Das neue Spielhallengesetz wurde mit den Stimmen der schwarz-roten Regierung verabschiedet. Fraktionslose Abgeordnete sowie Abgeordnete der Grünen und der FDP enthielten sich bei der Abstimmung. Ihnen gingen die Anforderungen, die an die Automatenwirtschaft in Niedersachsen künftig gestellt werden, zu weit oder nicht weit genug.