Das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz hat nun das Urteil bestätigt, in dem es heißt, dass im gesamten Land ein Verbot von internationalen Casinos sowie auch eine Zugangssperre für die entsprechenden Websites gilt.
Dem Urteil ging eine Klage von diversen Anbietern gegen die Schweizer Glücksspielbehörde Eidgenössische Spielbankenkommission (kurz ESBK) voraus, die für die Sperren zuständig sind.
Dieses Urteil wurde im Übrigen bereits Ende November gefällt, allerdings erst vor kurzem veröffentlicht. Somit ist die im Jahr 2019 eingeführte Sperre für internationale Casinos rechtens.
Zu den Klägern gehörten unter anderem die in Malta registrierten Anbieter Interwetten International, Lopoca Gaming sowie Videoslots. Ebenso zählte die bet-at-home AG, welche an der Frankfurter Börse gelistet ist, zu den Prozessbeteiligten, welche nun schon den zweiten finanziellen Rückschlag im Bereich seines ausländischen Geschäftes verzeichnet muss.
Zugangssperren für die Websiten
Die Richter erlaubten der ESBK darüber hinaus auch, geeignete Maßnahmen gegen eine wirksame Durchsetzung des Verbotes einleiten zu können. Dies beinhaltet unter anderem auch eine Zugangssperre für die Websiten, sodass diese schlichtweg nicht mehr besucht werden können.
Die Rechtsprechung ist im Übrigen mit europäischen Recht kompatibel und auch mit den Grundrechten vereinbar. Im Urteil heiß es:
„7. Kapitel – Einschränkungen des Zugangs zu den in der Schweiz nicht bewilligten Online Spielangeboten – ist laut Artikel 86 Absatz 1 BGS der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird allerdings nur der Zugang zu Spielen, deren Veranstalter nicht in der Schweiz gemeldet sind.“
Mit dieser Rechtsprechung erhielt die ESBK und die Interkantonale Geldspielaufsicht (kurz Gespa) richterliche Bestätigung für das angewendete Sperrverfahren.
Diese Lösung wird allerdings nicht nur von Glücksspielunternehmen kritisiert, sondern auch von Fachleuten und Spielerschützern, da diese offizielle Blockliste sehr leicht auszuhebeln sei und immer noch einige nicht lizenzierte Anbieter Online Glücksspiel anbieten können.
Sollten nicht lizenzierte Anbieter beim Anbieten von Online Glücksspiel erwischt werden, werden aktuell lediglich 5.000 CHF für die Verfahrenskosten fällig. Diese Kosten werden jedoch von vielen billigend in Kauf genommen.
Eine technische Lösung, die die nicht lizenzierten Anbieter ganz ausschließen lässt, ist bisher leider noch nicht gefunden worden.